Kosten
Ein erster Kostenvoranschlag kann erst nach einer Einzelfallprüfung Ihrer Akten erfolgen.
Grundsätzlich ist sowohl der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung als auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich.
Ein erster Kostenvoranschlag kann erst nach einer Einzelfallprüfung Ihrer Akten erfolgen.
Grundsätzlich ist sowohl der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung als auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich.